Zum Hauptinhalt springen
Beschreibung schließen

Immer auf dem aktuellen Stand, dank unserer

Klienten-Infos.

Kontenregisterabfrage und Konteneinschau durch die Finanzpolizei

Das vom Nationalrat am 10.6.2026 beschlossene Budgetmaßnahmengesetz 2026 ermöglicht es dem Amt für Betrugsbekämpfung, Auskünfte aus dem Kontenregister und Einschau in die inneren Kontodaten von Bankkonten zu erhalten.

Die Finanzpolizei als Organ des Amts für Betrugsbekämpfung ist für die Ermittlung und Feststellung von Scheinunternehmen zuständig. Um verdächtige Geldflüsse schneller erkennen und nachweisen zu können, kann sie nunmehr im Rahmen solcher Ermittlungen Einsicht in das Kontenregister und unter bestimmten Voraussetzungen auch in die inneren Kontodaten (Konteneinschau) erhalten.
Durch die Ausweitung der Einsichtsrechte soll festgestellt werden, welche Kontoverbindungen von Personen oder Unternehmen genutzt werden und wie finanzielle Verflechtungen ausgestaltet sind. Bisher waren derartige Einsichten nur der Abgabenbehörde für abgabenrechtliche Zwecke erlaubt.

Einschränkungen der Einsichtsrechte

Zur Wahrung des Rechtsschutzes von betroffenen Unternehmen sind jedoch Einschränkungen vorgesehen. Ein Zugriff auf die inneren Kontoinformationen (Konteneinschau) ist nur möglich, wenn bereits ein konkreter Verdacht hinsichtlich des Vorliegens eines Scheinunternehmens besteht, das betroffene Unternehmen über diesen Verdacht informiert wurde und eine Aufforderung zur Herausgabe der Bankunterlagen erfolglos geblieben ist.

Hinweis
Neben strengen organisatorischen Vorgaben bedürfen Konteneinschau-Auskunftsverlangen der Bewilligung durch das Bundesfinanzgericht. Die durch das Budgetmaßnahmengesetz 2026 vorgesehenen Änderungen treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, das sollte am 1.7.2026 sein.