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Erhöhte Sachbezugs-Besteuerung von E-Firmenfahrzeugen geplant

Mit 1. Jänner 2027 soll die steuerliche Begünstigung von Elektro-Firmenfahrzeugen eingeschränkt werden.

Nach den Plänen des Finanzministeriums soll künftig auch für E-Firmenautos, die Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen werden, ein steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt werden. Durch einen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzierten Sachbezugswert sollen die ökologischen Anreize jedoch weiterhin erhalten bleiben.
Bisher sind Elektro-Firmenfahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer besonders begünstigt: Der Sachbezugswert beträgt derzeit null, wodurch für die private Nutzung weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Neuer Sachbezugswert ab 2027

Im Rahmen des Budgets 2027/2028 ist nun folgende Staffelung für den steuerpflichtigen Sachbezugswert vorgesehen:

  • 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und NoVA), maximal EUR 180,00 pro Monat
  • Ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und NoVA), maximal EUR 300,00 pro Monat

Ist ein Sachbezug anzusetzen, fällt grundsätzlich auch Umsatzsteuer an, sofern der Arbeitgeber für das Fahrzeug zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt war. Der Sachbezugswert gilt dabei als Bruttobemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Die Neuregelung soll ab Jänner 2027 für alle vom Arbeitgeber zur Privatnutzung überlassenen Elektrofahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von null gelten.

Fazit
Elektro-Firmenfahrzeuge verlieren ab 2027 einen Teil ihrer bisherigen steuerlichen Vorteile, bleiben gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor jedoch weiterhin begünstigt. Während für E-Fahrzeuge künftig maximal EUR 180,00 bzw. EUR 300,00 Sachbezug pro Monat vorgesehen sind, beträgt der Sachbezugswert bei Verbrennern derzeit – abhängig vom CO₂-Ausstoß – 1,5 % bzw. 2 % der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und NoVA), gedeckelt mit EUR 720,00 bzw. EUR 960,00 monatlich.
Die erforderliche Anpassung der Sachbezugswerteverordnung ist derzeit noch ausständig. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher endgültigen Form die angekündigten Änderungen umgesetzt werden.